PodologiePodologie ist die nichtärztliche Heilkunde des Fußes. Ein anderer Begriff dafür ist "medizinische Fußpflege". Ausgeübt wird der Beruf durch die Podologin oder den Podologen. Daneben gibt es auch die kosmetische Fußpflege. Unterschied zwischen Medizinischer Fußpflege und kosmetischer FußpflegeDie medizinische Fußpflege (Podologie) ist die vorbeugende, heilende und rehabilitative Behandlung des gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fußes. Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung von Maßnahmen am gesunden Fuß. Der Übergang zwischen beiden Tätigkeiten ist fließend. Klarheit bei BerufsbezeichnungenDie Berufsbezeichnungen "Podologe" bzw. "Podologin" sowie "Medizinischer Fußfleger" bzw. "Medizinische Fußpflegerin" sind durch das Podologengesetzes (PodG) geschützt. Wer heute das Recht zum Tragen dieser Berufsbezeichnungen neu erwerben möchte, der muss eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von einer staatlichen Prüfung absolvieren. Die anderen Berufsbezeichnungen der Fußpflege hingegen sind nicht geschützt. Rückschlüsse auf die Dauer oder Art der Ausbildung des Trägers lassen diese nicht zu. Verwirrende Bezeichnung der TätigkeitenIm Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen sind die Tätigkeitsbezeichnungen der Fußpflege derzeit in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf "medizinische Fußpflege" anbieten. Für Patienten ergibt sich somit die schwer durchschaubare Situation, dass sich längst nicht jeder, der "medizinische Fußpflege" anbietet, sich auch "medizinischer Fußpfleger" nennen darf. Das Gegenteil ist wahrscheinlicher. Wirbt ein Anbieter mit "medizinischer Fußpflege" ohne sich als "medizinischer Fußpfleger" oder als "Podologe" zu bezeichnen, dann darf er das vermutlich laut Gesetzt auch nicht. Vielfalt der AnbieterAnbieter für medizinischer Fußpflege können in folgende Gruppen unterteilt werden:
PodologenDer Beruf des Podologen zählt zu den nichtärztlichen Heilberufen. Voraussetzung zum Führen der Berufsbezeichnung ist eine entsprechende Ausbildung mit abschließender staatlicher Prüfung. Neben dem Arzt/Heilpraktiker ist nur der Podologe aufgrund seiner Ausbildung nach dem Podologengesetz befähigt, eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß zu erkennen, die ärztliche Behandlung erfordern. Podologen können eine Krankenkassenzulassung erhalten. Bestimmte Behandlungskosten können dann durch die Krankenkasse übernommen werden (insbesondere anwendbar auf Diabetiker mit Folgeerkrankungen am Fuß). FußpflegerDas Führen dieser Berufsbezeichnung ist gesetzlich nicht geregelt. Anbieter bezeichnen sich auch z.B. als Diplom-Fußpfleger, Fachfußpfleger, Verbandsgeschulter Fußpfleger, Fußpfleger im medizinischen Bereich oder ärztlich geprüfter Fußpfleger. Fußpfleger sind hauptsächlich im Bereich der kosmetischen Fußpflege aktiv. Als Verkaufsargument werben diese oft auch mit medizinischer Fußpflege. KosmetikerKosmetiker bieten ein breites und kaum überschaubares Spektrum an Dienstleistungen. Fußpflege ist meist eines der Zusatzangebote. Sonstige AnbieterZu den sonstigen Anbietern von medizinischer Fußpflege gehören insbesondere auch einige nichtärztliche Heilberufe, wie z.B. Medizinische Bademeister, Masseure oder Orthopädie-Schuhmacher. So finden Sie einen Podologen in Ihrer NäheDie einfachste Möglichkeit einen Podologen in der Nähe zu finden ist es, entsprechende Listen im Internet zu durchsuchen. Leider ist keine dieser Listen vollständig. Jeder Podologe muss sich selbst darum kümmern, in eine Liste aufgenommen zu werden. Hinzu kommt, dass diese Listen leicht an Aktualität verlieren. Folgende Listen könnten bei Ihrer Suche helfen:
In die Listen des Deutschen Podologenverbandes (DPV), des Zentralverbandes der Podologen und Fußpfleger (ZFD) und des Verbandes Deutscher Podologen (VDP) wird nur aufgenommen, wer durch Vorlage einer Kopie seiner Berufsurkunde nachweist, das er tatsächlich die Ausbildung zum Podologen erfolgreich abgeschlossen hat.
Daneben bietet sich noch die Möglichkeit in Branchenbüchern nach Podologen zu suchen, z.B. den Gelben Seiten. Leider unterschieden derzeit viele dieser Verzeichnisse nicht zwischen "Kosmetischen Fußpflegern" und Podologen. |
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